Gemäß österreichischem Kraftfahrgesetz darf man Kinder jeden Alters auch auf dem Beifahrersitz mitnehmen – vorausgesetzt, die Kinder sind ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechend gesichert.
Befindet sich allerdings vor dem Beifahrersitz ein aktiver (funktionsbereiter) Front-Airbag, ist die Verwendung von allen gegen die Fahrtrichtung montierten Kindersitzen strikt verboten! Es besteht sonst im Falle einer Kollision höchste Lebensgefahr für das Kind. Auch für Kinder in vorwärts gerichteten Kindersitzen kann der Beifahrerairbag gefährlich werden. Beachten Sie hier bitte immer die Empfehlungen in der Bedienungsanleitung des verwendeten Kindersitzes und/oder des Fahrzeugs.
Es gibt aber noch weitere Gründe, warum man Kinder nur im Ausnahmefall am Beifahrersitz transportieren sollte.
- Alles was durch die Frontscheibe eindringen kann (Steine, Lkw-Ladungen, Motorradfahrer, Rehe etc.) trifft zuerst mit großer Wucht die Vornesitzenden.
- Durch das Vornesitzen eines Kindes wird in der Regel der Fahrer/die Fahrerin abgelenkt. Ein Großteil der Unfälle ist auf Ablenkung zurückzuführen.
- Der Beifahrersitz ist nach dem Fahrersitz am besten mit passiven Schutzeinrichtungen (Front- und Seitenairbags, Gurtstraffer/Gurtkraftbegrenzer, aktive Kopfstütze usw.) ausgestattet. Für ein Kleinkind wird das meiste davon abgeschaltet. Ein sonst in der zweiten Sitzreihe transportierter Erwachsener könnte mit dieser Schutzausrüstung effizient geschützt werden.
Falls sich auf der Rückbank nicht alle Kinderrückhalteeinrichtungen nebeneinander ausgehen (z.B. bei drei Kindern), macht es durchaus Sinn, das älteste Kind gut gesichert auf dem Beifahrersitz zu transportieren.