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Airbagdeaktivierung

Kinder dürfen keinesfalls in RÜCKWÄRTS gerichteten Kindersitzen auf Sitzplätzen mit aktivem Frontairbag (derzeit vor allem der Beifahrersitzplatz) transportiert werden.

Begründung: Bei einem Unfall tritt der Airbag mit einer Geschwindigkeit jenseits der 300 km/h aus dem Armaturenbrett aus und erschlägt alles, was sich in seinem Entfaltungsbereich befindet.

Bei vorwärts gerichteten Sitzen sind bei aktivem Airbag jedenfalls die Betriebsanleitungen von Kindersitz und Fahrzeug zu beachten.