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Fakt statt Fake

Thema: Selbstgenähte Kindersitzbezüge

Fake:

Zitat Userin (März 2015): „ja das mit dem versicherungsschutz hab ich schon öfter gelesen, evtl wirds auch nur ein überzug unsrer is auch irgendwie schon abgegrabbelt und nicht mehr so schön..
aber für den Römer gibts im netz so viele ersatzbezüge von selbernähern auch zu kaufen somit kanns ja nicht verboten sein.“

Fakt:

Nichts gegen Selbstgebasteltes und kreativ verschönerte Objekte. Gerne bei Kaffeetassen, Wohnaccessoires und vielen andern Gebrauchsgegenständen. Aber NICHT bei persönlicher Schutzausrüstung wie Kindersitz und Fahrradhelm. Leider gibt es jedoch Eltern die meinen, man müsse am Autokindersitz herumbasteln, ihn individualisieren, verschönern oder ihn technisch vermeintlich verbessern. Die Wahrheit ist, wer am Kindersitz herumbastelt, der riskiert das Leben seines Kindes.

Sicherheit geht vor

Hersteller von Autokindersitzen müssen strenge Sicherheitskriterien erfüllen, um eine Marktzulassung für ihr Produkt zu erzielen. Diese gewährleistete Qualität aus reiner Eitelkeit zunichte zu machen, ist grob fahrlässig.

Der Sitzbezug ist ein fixer Bestandteil der Gesamtzulassung des Kindersitzes und das Original wird im Rahmen der fortlaufenden Erzeugung auch regelmäßig geprüft. Hierbei geht es um:

  • Reibung der Sitzfläche
  • Dämpfung (das Kind wird ja auch in den Sitz gedrückt)
  • Flammhemmende Stoffe

Der Sitzbezug ist sicherheitsrelevant. Im Internet lauert jedoch schon die Nachbauindustrie und wirbt mit Ersatzbezügen für Kindersitze. Dass diese nicht so exakt geschnitten sind wie das Original ist selbstredend. Hierdurch passen bspw. dann die Gurtschlitze nicht genau mit den Gurtführungen vom Kindersitz zusammen, ein loser oder nichtanliegender Teil des Sicherheitsgurtes (= eine Gurtlose) entsteht.

Bezüge, die nicht exakt genug geschnitten sind, stellen ein weiteres Risiko dar. Ein Kind in solch einem zu kurz geratenen Kindersitz säße dann nicht auf der Sitzfläche, sondern hinge wie in einem Hängesitz, ein paar Millimeter über der Sitzfläche. Bei einer Kollision würde dieser Bezug mit großer Wahrscheinlichkeit zwar aufreißen, aber wieder hätten die Verantwortlichen völlig unnötige Gurtlose produziert, die die Belastungen für das Kind weiter erhöhen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie bspw. Kindersitz, Klettergurt, Schwimmweste wurde nicht entwickelt, um daran herumzupfuschen.

 

Nachsatz zum Userinnen-Kommentar: Wen kümmert der Versicherungsschutz, wenn das Kind durch eine mangelhafte Schutzfunktion – die man auch noch selbst verursacht hat – verletzt wurde.

Nachsatz Nr. 2: Ein „abgegrabbelter Überzug“ deutet möglicherweise darauf hin, dass der ganze Kindersitz und nicht nur der Bezug erneuert gehört.