Fake:
Zitat Userin (2016): „Das ist laut StVO unter der Voraussetzung, dass alle Sitzplätze durch angeschnallte Erwachsene belegt sind, sogar erlaubt.“
Fakt:
Es ist NIE erlaubt, ein Kind im Pkw auf dem Schoß zu transportieren. Jedes Kind hat ein Recht auf einen eigenen Sitzplatz im Pkw und Kinder unter 135 cm Körpergröße müssen jedenfalls mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystemen gesichert werden. Mehr dazu >>>
Es ist absolut naiv zu denken, dass man das Kind am Schoß mit den Armen festhalten könnte bzw. dass der über beide gespannte Sicherheitsgurt auch beide schützen würde. Die Wenigsten können sich die Kräfte vorstellen, die bei einem Unfall – auch schon mit geringem Tempo – wirken. Bei einer Frontalkollision würde der Erwachsene das vor ihm sitzende Kind regelrecht erdrücken, sobald dieser nach vorne fällt. Da werden gewichtsmäßig aus Mücken Elefanten.
Bei einem Frontalcrash mit z.B. 50 km/h entwickelt ein Mensch innerhalb von 2 Zehntelsekunden das mindestens 30-fache an Körpergewicht. Dies bitte mal mit dem eigenen Körpergewicht selbst ausrechnen. Ist ein Kind nicht gesichert, wird es selbst zum Wurfgeschoß, kracht ungebremst gegen Armaturenbrett, Windschutzscheibe, Vordersitz oder andere Fahrzeuginsassen. Der Anprall bei 50 km/h entspricht einem ungedämpften Sturz aus 10 Metern Fallhöhe (das ist etwa der dritte Stock).