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Wir kaufen einen Kindersitz!

kindersitzkauf02Ein Kindersitz, der perfekt zu Kind und Auto passt, ist manchmal gar nicht so leicht zu finden. Lesen Sie dazu unseren Leitfaden – er liefert Ihnen Schritt für Schritt konkrete Unterstützung. Hat Ihr Kind aber bereits einen hochqualitativen Kindersitz, stellt sich zuerst einmal die Frage, ob die Zeit wirklich schon reif für das nächste Sitzmodell ist – siehe dazu auch "Wann wechseln?"

 

 

Leitfaden für den Kindersitzkauf

Schritt 1: Erstellen eines persönlichen Profils

  • Wie groß und wie schwer ist mein Kind?
  • In welchem Auto will ich es transportieren? Welche Marke, Type? Gibt es hier bereits spezielle Ausstattungen für Kinder (z.B. ausschaltbarer Beifahrer-Airbag, ISOFIX-Halterungen, höhenverstellbare Gurte...)?
  • Gibt es weitere Mitreisende (Geschwister, Oma, Freunde, Hund...)?
  • Gibt es weitere Autos in denen Ihr Kind auch nur ab und an mitfahren können soll?
  • Gibt es besondere Bedürfnisse (z.B. häufige Langstreckenfahrten, benötigte individuelle Sitz-Lösungen)?

 

Schritt 2: Einholen von Informationen

  • Was empfiehlt der Hersteller des Fahrzeugs in puncto Kindersitze?
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Systeme, die für Ihr Kind und Ihr Auto geeignet sind.
  • Hierzu eignen sich Kindersitz-Testberichte, z.B. unter http://www.oeamtc.at/
  • Wählen Sie eine professionelle Verkaufsstelle mit fachlich kompetenter Beratung aus.
  • Nach solch perfekter Vorbereitung können Sie beruhigt einkaufen gehen. Auch aus Expertensicht gibt es grünes Licht für den Kindersitzkauf!

 

Experten-Tipps:

kindersitzkauf

  • Nehmen Sie bitte unbedingt Ihr Kind und Ihr(e) Auto(s) zur Kaufberatung mit.
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Beratung.
  • Eine gute Verkaufsberatung wird Sie im besten Fall nach allen Punkten fragen, die Sie in Schritt 1 schon eruiert haben. Bei ISOFIX-Sitzen muss unbedingt geprüft werden, ob der Sitz für das jeweilige Fahrzeug freigegeben ist (Fahrzeugtypenliste).
  • Lassen Sie sich die Funktionen genau vorführen und erklären – am besten anhand eines Demo-Sitzes, den es in jedem guten Fachgeschäft gibt.
  • Probieren Sie die Montage des Kindersitzes im EIGENEN Fahrzeug mit Ihrem EIGENEN Kind aus – unter Anleitung der Verkäuferin oder des Verkäufers.

 

Sechs Euro für die Sicherheit

Keine Frage: Sicherheit kostet Geld. Doch nicht so viel, wie Sie vielleicht denken. Alles in allem belaufen sich die Kosten für die drei unterschiedlichen Kindersitz-Modelle, die Ihr Kind im Laufe seines Wachstums brauchen wird, auf rund EUR 1.000,-. Das sind nicht einmal EUR 6,- pro Monat. Da wird für Spielzeug oder Schokolade weit mehr ausgegeben. Sechs Euro für die Sicherheit, weil Ihr Kind es Ihnen wert ist.

 

Veraltete Kindersitze – große Gefahr

schleudersitzWirklich ein Schnäppchen?

Secondhand-Schlittschuhe entscheiden nicht über Leben und Tod – Kindersitze aus zweiter Hand sehr wohl, wenn's bei einem Crash ums Überleben geht.

Bei alten Kindersitzen gibt es zwei große Probleme:

  1. Veraltete Technik: Ein Produkt, das vor fünf Jahren noch top war, ist dies heute mit Sicherheit nicht mehr. Laufender technischer Fortschritt schützt immer effizienter vor Unfallfolgen, neuere Sicherungssysteme bieten auch mehr Komfort.
  2. Gebrauchsschäden und Manipulationen: Ob Schultergurte, die nach dem Waschen des Bezugs falsch eingehängt werden, Sitzschalen, die nach einem Sturz auf den harten Kellerboden unsichtbare Strukturrisse aufweisen oder gar bereits höchster Belastung ausgesetzte „Unfallsitze“ – Modifikationen des Sicherungssystems erhöhen das Risiko des Kindes im Fall eines Unfalls.

 

 

Checkliste Secondhand-Sitze

Es gibt genügend gute Gründe, nicht gerade bei Kindersitzen zu sparen. Soll oder muss dennoch ein gebrauchter Sitz zum Einsatz kommen, dann bitte nur nach folgenden Richtlinien:

  • Geprüft mindestens nach ECE-Norm R44/04: Das ECE-Prüfzeichen muss auf jedem Kindersitz angebracht sein. Die Prüfnummer muss mit 04 beginnen. Mit 02 oder gar 01 beginnende Nummern bezeichnen veraltete Sitzmodelle, die nicht mehr verwendet werden dürfen. Version 03 ist zwar gesetzlich noch erlaubt, sicherheitstechnisch aber nicht mehr empfehlenswert.
  • Gut gebaut und gut beraten: Übernehmen Sie nur Markenprodukte mit verlässlicher Ersatzteilversorgung und Kundenberatung durch den Hersteller.
  • Maximal vier Jahre: Kindersitze für Babys (die Kleinen) und Kleinkinder (die Mittleren) sollten bei Übergabe nicht älter als vier Jahre sein, weil nach längstens sechs Jahren davon auszugehen ist, dass das Produkt technologisch veraltet ist und die Industrie etwas deutlich sichereres anbietet.
  • Komplettpaket: Bedienungsanleitung – bitte vor dem Kauf lesen! –, einwandfreie Funktion aller beweglichen Teile und vollständiges Zubehör sind das A & O. Fehlen Bauteile oder scheinen Teile beschädigt oder nicht funktionstüchtig, lieber Hände weg!
  • Vertrauenssache: Von enormem Vorteil ist ein Sitz, über dessen Vorgeschichte man Bescheid weiß und dessen Vorbesitzer man PERSÖNLICH kennt. Lassen Sie sich vom Vorbesitzer die Unfallfreiheit des Sitzes bestätigen.
  • Wertvolle Information: Holen Sie Informationen über den Hersteller und dessen Empfehlungen ein!
  • Perfekte Passform: Auch der gebrauchte Sitz muss zu Kind und Auto passen – genauso wie ein neuer. Auch die Montage des „Gebrauchten“ unbedingt vor Kauf bzw. Übernahme ausprobieren!

Schutz durch das Gesetz

In Österreich ist nicht nur der gewerbliche, sondern auch der private Handel mit gebrauchten Kindersitzen, die nicht mindestens die Normversion ECE 44/04 erfüllen, bei bis zu EUR 5.000, - Euro Strafe gesetzlich verboten.

Experten-Empfehlung: Sparen, wo's geht – aber nicht bei der Sicherheit: Lieber Secondhand-Jeans als ein zweitklassiger Kindersitz!

Kindersitze der Norm ECE 44/01 und ECE 44/02 sind verboten

Seit Jänner 2007 müssen Kindersitze im Auto mindestens der Norm ECE 44 in der Version 03 entsprechen. Kindersitze, die nach den veralteten Normenversionen ECE 44/02 oder gar 44/01 geprüft sind, haben nichts mehr im Auto verloren. Diese Sitze sind technisch derart veraltet, dass der Gesetzgeber deren Nutzung wie auch den Weiterverkauf bei Strafe untersagt hat. Hier finden Sie detaillierte Infos zur Kindersitznorm ECE 44. In Österreich dürfen nur noch Kindersitze der Norm ECE 44/04 feilgeboten werden. Version 03 darf noch im Auto verwendet, aber weder privat noch von Händlern weiterverkauft werden.

Die Version nach der ein Kindersitz zugelassen ist, erkennt man am ECE-Prüfzeichen, welches an jedem geprüften Kindersitz vorhanden sein muss.

Wer solche Erbstücke, die meist deutlich älter als das Fahrzeug sind, weiterverwendet, riskiert die Gesundheit seines Kindes. Kinder im Auto nicht bestmöglich zu sichern, ist kein Kavaliersdelikt, sondern passive Kindesmisshandlung.

 

 

Sicherung von Babyschalen: Richtig ist wichtig!

babyschale

  • Falscher Gurtverlauf: Häufigster Fehler bei der Verwendung von Babyschalen: Der Fahrzeuggurt wird nicht korrekt um die Schale gelegt. Die fatale Folge: Bei einem Unfall kippt die Schale aus der vermeintlich sicheren Verankerung. Der Blick in die Bedienungs-anleitung der Babyschale ist also von großer Bedeutung. Noch besser: Man lässt sich die Montage von einem fachkundigen Verkäufer Schritt für Schritt zeigen – und probiert die Sache in Anwesenheit des Profis auch gleich selbst aus.
  • Falsche Richtung: Immer wieder werden Babyschalen auch IN Fahrtrichtung verwendet oder nur mit dem Beckengurt befestigt. Dabei gilt doch der Grundsatz: Babyschalen nur GEGEN die Fahrtrichtung verwenden und IMMER mit Dreipunktgurt sichern.
  • Zu kurzer Gurt: Wenn der Gurt zu kurz ist, sollte die Wahl auf ein Produkt mit alternativer Gurtführung fallen, das deutlich weniger Gurtband benötigt. In einem wirklich guten Fachgeschäft findet man dazu die ent-sprechende Beratung. Und nicht vergessen: Den Kindersitz VOR dem Kauf im EIGENEN Fahrzeug ausprobieren!
  • Lockere Schalen: Ein weiterer häufiger Fehler sind zu locker befestigte Babyschalen. Eine gut montierte Babyschale erkennt man auf den ersten Klick: Beim Druck auf die Lösetaste des Fahrzeuggurts sollte die soeben befestigte Babyschale förmlich aus der Sitzbank „heraus-hüpfen“. Wenn nicht, war sie zu locker angegurtet.
  • Lockere Gurte: Die Schultergurte müssen so straff am Körper anliegen, dass bestenfalls eine flache Hand zwischen Gurt und Brustkorb passt.
  • Dicke Jacke – dickes Ende: Bei winterlichen Autofahrten darf keine dicke Jacke zwischen Gurt und Kind liegen – sie würde im Fall des Unfalles die Schutzwirkung des Gurts beträchtlich verzögern. Der Experten-Tipp: Rein ins Auto – raus aus dem Anorak! Am besten zieht man dem kleinen Passagier die Jacke vor Fahrtantritt aus und deckt ihn gleich nach dem Anschnallen wieder damit zu. Trägt Ihr Kind einen Overall, so öffnen Sie den Zipp des Overalls so weit, dass die Gurte möglichst direkt am Körper liegen. Und natürlich warm einheizen, das versteht sich von selbst.
  • Risiko Schlummerstellung: Gefährlich sind auch Schalen, die zu flach im Fahrzeug positioniert sind. Dadurch steigen bei einem Crash nicht nur die Kopfbelastungen, es besteht auch die Gefahr, dass der Körper aus den Gurten herausrutscht.

 

Sicherung von Kinderrückhaltesystemen

Wie nehmen wir ihn denn?

st raff und fest

Hosenträgersitze sind die mit Abstand häufigste Sicherungsart für „die Mittleren“. Unglaubliche 60 Prozent aller Kindersitze werden aber falsch montiert bzw. Kinder nicht korrekt darin gesichert.

Hier die zwei Kardinal-Fehler:

1. Falsche Montage
Die Bedienungsanleitung wird ignoriert, der Sitz falsch montiert. Der Fahrzeuggurt wird nicht in die vorgesehenen Führungen eingelegt und auch nicht ordnungsgemäß eingeklemmt. Die wenigsten Sitze werden wirklich straff im Auto montiert. Oberste Faustregel daher: Straff befestigt ist ein Hosenträgersitz dann, wenn er sich – an der Rückenlehne gefasst – nicht merklich von der Fahrzeugsitzbank wegziehen lässt. Aufschlussreich ist auch der „Lösetest“: Man öffnet beim montierten Kindersitz das Fahrzeuggurtschloss. In diesem Moment muss einem der Kindersitz durch die nachlassende Spannung förmlich entgegenhüpfen.

Wichtig:
Den Kindersitz bei der Montage möglichst fest in die Sitzpolsterung pressen. Erleichterte Montage bieten ISOFIX-Sitze.

 

2. Falsche Sicherung
Die Hosenträgergurte werden nicht straff genug festgezogen. Faustregel: Maximal eine flache Hand darf zwischen Schultergurt und Brustkorb des Kindes passen. Dicke Kleidungsschichten – Daunenjacke, Anorak & Co. – dürfen nicht zwischen Gurt und Kindeskörper liegen. Bei lockerem Gurt oder voluminöser Kleidung ist das Kind im Fall einer Kollision erheblich höheren Aufprallbelastungen ausgesetzt.

 

Sicherung von Sitzerhöhungen

Manche Gurte sind leider auf Irrwegen unterwegs: verdreht, falsch geführt, nicht straff genug.

Häufigster Fehler beim Sichern des Kindes: falscher Gurtverlauf im Beckenbereich. Der Beckengurt muss in beide Gurthaken eingelegt werden. Den Schultergurt hängt man in den näher liegenden Gurthaken des Kindersitzes ein. Der Gurt muss über die Mitte der Schulter verlaufen – eine gute Rückenstütze ist dabei hilfreich.

Zweithäufigster Fehler: Der Gurt ist nicht straff genug festgezogen. Wenn ältere Kinder selbst ihren Gurt schließen wollen, muss sich der/die Fahrzeuglenkende davon überzeugen, dass der Gurt auch tatsächlich straff sitzt.

Fazit:
Der Gurt muss richtig eingehängt und straffgezogen und darf nicht verdreht sein. Achten Sie beim Kauf einer Sitzerhöhung darauf, dass sie mit dem Fahrzeug – insbesondere mit Kopfstütze und Gurtgeometrie – kompatibel ist. Ein Probeeinbau schafft in dieser Hinsicht Klarheit.

 

Folgen unsachgemäßer Kindersicherung

Immer wieder erleben wir Eltern (also erwachsene Menschen), die einfach nicht wahrhaben wollen, welchem Risiko sie ihre Kinder aussetzen, wenn sie diese leichtfertig gar nicht oder nur falsch gesichert anschnallen. Manche meinen, dass "nicht wirklich was Schlimmes passieren kann". Die andere Fraktion geht wieder davon aus, dass sie schon bei 50 km/h ohnehin tot sind, weshalb spezielle Schutzmaßnahmen "eh nix bringen".

Natürlich ist ein guter Kindersitz allein - auch wenn er korrekt eingesetzt und konsequent benutzt wird - noch kein Garant für einen Unfall ohne Folgen. Aber es gibt heutzutage zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eine gute Chance hat, bei einem Unfall, den es mit Sicherheit nicht selbst verursacht hat, unbeschadet oder möglichst ohne Dauerfolgen zu überleben.

An dieser Stelle wollen wir jenen Profis (Kinderunfallchirurgen, Polizisten, Rettungssanitätern, u.a.), die fast täglich mit den Folgen von Autounfällen konfrontiert sind, die Möglichkeit geben darüber zu berichten, welche Folgen leichtfertiges Handeln der Eltern für ihre Kinder haben kann.

Wir verzichten bewusst auf vorhandenes Bildmaterial. Aus Achtung vor den Opfern und Ihren Angehörigen sind selbstverständlich alle Namen sowie zeitliche und örtliche Zusammenhänge verändert worden. Im Grunde ist hier jede Geschichte aber tragische Realität.

 

Bericht eines Unfallchirurgen, Wien

Verletzungen durch hochgerutschten Sicherheitsgurt

Ein 10 Jahre alter Knabe wurde nach einem Verkehrsunfall eingeliefert. Er saß auf der Rücksitzbank, war mit der Schulter aus dem Dreipunktgurt herausgerutscht und wurde durch den hochliegenden Beckengurt am Bauch verletzt.
Bei der ersten Untersuchung wurde eine Verletzung der Wirbelsäule auf Höhe des Beckengurtes festgestellt, man diagnostizierte eine Querschnittlähmung. Darüber hinaus bestand der Verdacht auf eine Verletzung von Bauchorganen, der sich bei den weiteren Untersuchungen bestätigte.

Daher wurde eine Operation durchgeführt, bei der eine Zerreißung von Teilen des Dünndarms und auch des Dickdarms festgestellt wurde. Die verletzten Darmanteile mussten entfernt werden. Außerdem wurde die Bauchdecke durch den hochgerutschten Gurt so stark geschädigt, dass das abgestorbene Gewebe operativ entfernt werden musste und die Bauchwand erst nach mehrfachen Operationen wieder verschlossen werden konnte.

Unser Patient musste zweieinhalb Monate an der Intensivstation und weitere 3 Wochen an der Normalstation behandelt werden, bevor er zum Beginn eines speziellen Rehabilitationsprogramms entlassen werden konnte. Die Folgen der Wirbelsäulenverletzung sind irreversibel.

 

Ein tragischer Einzelfall?

Leider nicht! Verletzungen durch nicht adäquate Sicherheitsgurte im Bereich des Bauches sind keinesfalls selten und in der medizinischen Literatur häufig beschrieben.

Bei Kindern ist die Bauchwand im Vergleich zu Erwachsenen dünner, die inneren Organe verhältnismäßig größer. Daher ist die Gefahr schwerer innerer Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung von außen bei Kindern deutlich höher. Vor allem Leber und Milz, aber auch Dünndarm, Bauchspeicheldrüse und Zwölffingerdarm werden bei solchen Unfällen geschädigt.

Oft rufen diese Verletzungen erst mehrere Stunden bis einige Tage nach dem Unfall Beschwerden hervor, was die entsprechende Diagnose und Therapie zusätzlich erschwert.

Schon geringe körperliche Beschwerden wie leichte Bauchschmerzen, Übelkeit und Blutergüsse und Prellmarken der Bauchwand nach einem solchen Unfall können Hinweise auf eine vorliegende Verletzung sein. Auch ohne äußerlich sichtbare Verletzungen können schwere innere Verletzungen vorhanden sein, deshalb muss eine ärztliche Untersuchung bei allen entsprechenden Unfällen erfolgen.

 

ECE-Norm

gesetz02Die internationale Prüfnorm ECE 44 legt die Mindestanforderungen fest, die ein Rückhaltesystem für Kinder erfüllen muss, um eine Zulassung zu erhalten. Hochwertige Kindersitze erfüllen aber in Sachen Sicherheit wesentlich höhere Anforderungen. Die Verbesserungen der Norm werden als Versionen bezeichnet und mit aufsteigenden Zahlen gekennzeichnet. Die Versionen 01 und 02 sind mittlerweile veraltet, die Verwendung von Sitzen dieser Versionen ist nicht mehr erlaubt. Die heute gültigen Versionen 03 und 04 sind anhand des ECE Prüfzeichens auf jedem geprüften und normierten Kindersitz erkennbar.

Kindersitze mit der Norm 03 dürfen zwar noch verwendet werden, der Verkauf sowohl von neuen als auch von gebrauchten Sitzen ist aber bereits verboten!

 

Was genau ist I-Size?

„I-Size“ ist eigentlich ein Arbeitstitel oder Schlagwort, entstanden bei der UN-ECE-Normungskommission. Hier hat eine Arbeitsgruppe über mehrere Jahre versucht, im Anschluss an die bereits seit 1981 bestehende ECE-Norm 44, eine neue, verbesserte Norm für Kindersitze zu schaffen.

Unter dem Kurznamen ECE R 129 ist hieraus im Juni 2013 der erste Teil einer insgesamt in drei Teilen angelegten Norm verabschiedet worden. Mittlerweile ist diese Norm auch in die nationalen Verkehrsrechtssysteme eingeflossen und steht gleichberechtigt mit der nach wie vor gültigen ECE R 44 als technische Mindestanforderung für Kinderrückhaltesysteme in Fahrzeugen.

„I-Size“ steht somit auch für diesen ersten Teil der Norm ECE 129, der sich nur mit Kinderrückhaltesystemen befasst, die fast ausschließlich mit ISOFIX im Fahrzeug verankert werden können. I-Size bezieht sich hier vor allem auf zwei Aspekte der neuen Norm.
Einerseits soll die bis dato gültige Einteilung der Kinderrückhaltesysteme in sog. Gewichtsklassen durch eine Einteilung in Gesamtkörperlänge geändert werden, wobei die Hersteller frei festlegen können für welchen Größenbereich ihr Kindersitzsystem freigegeben wird.

Andererseits bezieht sich der Begriff auch auf den nach wie vor bestehenden Wunsch eines „Universal-ISOFIX-Systems.
Bislang ist es in der ECE 44 ja so, dass zwar die ISOFIX-Verankerung weltweit genormt ist, allerdings zusätzlich in der Regel entweder ein Stützfuß oder ein dritter Verankerungsgurt (Top Tether) verwendet werden muss, um dem System die nötige Kippstabilität zu geben.

Mit „I-Size“ wird in Zukunft irgendwann jeder I-Size zugelassene Kindersitz in wirklich jedem Auto sofort und ohne das Studium einer Typenliste verwendet werden können.

Da derzeit nur wenige neue Fahrzeugsitzplätze wirklich I-Size-Ready sind, also für I-Size Kindersitze zugelassen sind, und Familien tendenziell eher Gebrauchtfahrzeuge benutzen, dürfte der Zeitpunkt, zu welchem es nur mehr I-Size-Sitze gibt, noch in relativ weiter Ferne liegen.

Besondere Features am Beispiel Hosenträgersitz

Besondere Features am Beispiel Hosenträgersitz

  1. Energieabsorbierende Schulterpolster: Sie bremsen den Oberkörper des Kindes sanfter ab und verringern gefährliche Spitzenbelastungen vor allem im Kopf- und Nackenbereich. Zur effizienten Wirkung muss der Gurt möglichst straff und direkt an der Schulter aufliegen.
  2. Spannvorrichtung für den Fahrzeuggurt: Zur möglichst straffen Befestigung eines Sitzes im Fahrzeug verfügen bessere Sitze über einen Hebel, mit dem der bereits straff gezogene Fahrzeuggurt nochmals nachgespannt und der Sitz in die Polsterung des Fahrzeugs gepresst wird. Je früher der Kindeskörper im Fall eines Aufpralls an der Fahrzeugverzögerung teilnimmt, desto länger die „Bremsphase“ und desto geringer die Spitzenbelastungen.
  3. Integrierte Gurthöhenverstellung: einfaches Höherstellen der Schultergurte – kein lästiges Gurtumfädeln. So werden auch Bedienungsfehler vermieden.

 Fangkörpersystem

mittleren03 kleinDiese Kindersitzart wird besonders bei Kombinationssitzen eingesetzt. Vorteilhaft sind die einfache Sicherung und die Bewegungsfreiheit auch für ältere Kinder, zudem ist es auch lebhaften Kindern nicht möglich, sich selbst aus diesem Sitz zu befreien. Bei einer Frontalkollision kann der Oberkörper mit nach vorne gehen, wodurch die Nackenbelastungen geringer aus-fallen. Von Nachteil sind das subjektive Engegefühl und die Tatsache, dass der Kopf – besonders größerer Kinder – bei seitlichen Kollisionen leichter an den Dämpfungselementen vorbeirutschen kann.

 

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